Vorgehen und Kosten einer Psychotherapie 

Nach einem ersten telefonischen Kontakt vereinbaren wir ein Erstgespräch, eine sogenannte probatorische Sitzung. Manche Kostenträger bieten bis zu 4 oder 5 solcher Sitzungen an. Diese sollen Ihnen und mir die Gelegenheit bieten zu sehen, ob wir eine Therapie beantragen.

Kurzzeittherapien dauern in der Regel 24 Sitzungen à 50 Minuten und es gibt keine Gutachterpflicht, aber eine Antragspflicht bei ihrem Kostenträger. Falls Sie innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine Behandlung in Anspruch genommen hatten, besteht Antrags- und auf Nachfrage der Kostenträger vielleicht eine Gutachterpflicht. Dies kann ich auf Wunsch näher erläutern.

Eine Kurzzeittherapie kann in eine Langzeittherapie mit in der Regel insgesamt 60 Sitzungen, bei Notwendigkeit bis zu 80 oder 100 Sitzungen umgewandelt werden.

Vorgehen Gruppentherapie

Bei der Gruppentherapie ist es so, dass eine probatorische Sitzungen im Einzelsetting benötigt wird, um probatorische Sitzungen in der Gruppe zu machen. In der Gruppe sind 4-5 Teilnehmer, die sich 14-tägig sehen. Die Gruppensitzungen sind 100 Minuten lang. Die Kostenträger handhaben Dauer und Abrechnung unterschiedlich.

Es sind auch Kombinationsbehandlungen von Einzel- und Gruppentherapie möglich. Auch wenn Sie sich bei anderen Therapeuten in Behandlung befinden. Dies klären Sie bitte zuvor in ihrer aktuellen Behandlung ab.

Weitere Fragen kläre ich gerne im persönlichen Gespräch.

Außerdem: in verschiedenen Stadien kann bei manchen Störungen eine medizinische oder psychiatrische Begleitung oder Untersuchung notwendig werden. Vor jeder Psychotherapie erfolgt eine konsiliarische Abklärung durch eine medizinische Untersuchung. Diese hat den Anspruch, abzuklären, ob körperliche Faktoren gegen eine Psychotherapie sprechen könnten.

Bitte informieren Sie sich auch immer bei ihrem Kostenträger, wie die jeweiligen Bedingungen für sie aktuell sind.

Wer bezahlt die Psychotherapie? 

Gesetzlich VersichertE

Bitte bringen Sie ab dem 01.Juli 2024 ihre Versichertenkarte stets zum neuen Quartal in die Praxis mit. Die Abrechnung ihrer Sitzungen erfolgt nach dem Einlesen der Karte am Ende des jeweiligen Quartals mit der Krankenkasse.

 Infowebsite „Wege zur Psychotherapie“: 

https://www.wege-zur-psychotherapie.org/wer-zahlt-antraege-und-kosten/ 

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte 

Die Rechnungsstellung erfolgt stets an Sie am Ende eines Monats. Die Honorare Psychologischer Psychotherapeuten stehen auf der gesetzlichen Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Auf dieser gesetzlichen Grundlage außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung gilt dies ab dem Erstgespräch für 1, 2:

  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Selbstzahlende

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kostenträger erstatten die Honorare bis zum 2,3-fachen Satz. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihren Kostenträgern ab.

Innerhalb der ersten Sitzungen müssten sie Antragsformulare (Beihilfe: https://lbv.landbw.de/vordrucke#vordrucknummer=326.pdf ; PKV: auf der jeweiligen Website der Versicherung) von ihrem Kostenträger mitbringen. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß unserem Honorarvertrag an Sie am Ende eines Monats. Die Rechnung reichen Sie bei ihrem Kostenträger ein. 

Selbstzahlende

Wir vereinbaren unabhängig von Kostenträgern, jedoch ebenso gemäß GOP, eine Abrechnungsmodalität. Sie erhalten damit relativ schnell, unbürokratisch, diskret, flexibel und selbstbestimmt professionelle Hilfe.

 

Weitere Berufsgruppen

Außerdem gibt es die Möglichkeit für

  • Angehörige der Bundeswehr
  • Bundespolizisten
  • Angehörige von Berufsgenossenschaften
  • Bundesbahnbeamte
  • Postbeamte

eine Psychotherapie unter bestimmten Bedingungen aufzusuchen:

Angehörige der Bundeswehr

Die Kosten werden abgerechnet über das Bundesamt für das Personalmanagement (Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung) der Bundeswehr ohne dass sie selbst in Vorleistung gehen müssen. Zuvor kann ein Truppenarzt eine Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218) ausstellen, die sie mir vorlegen und wir 5 probatorische Sitzungen halten können. Danach muss an den Truppenarzt die Indikationsstellung für einen Behandlungsausweis für eine Psychotherapie erfolgen.

Das Bundesministerium für Verteidigung hat mit der Bundespsychotherapeutenkammer eine Vereinbarung zur Behandlung in Privatpraxen beschlossen. Hierzu https://www.bptk.de/behandlung-von-soldaten-in-privatpraxen/

Bundespolizisten

Auch zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der Bundespsychotherapeutenkammer gibt es seit 2018 eine Vereinbarung zur Behandlung in Privatpraxen https://www.bptk.de/bundespolizisten-koennen-auf-privatpraxen-zurueckgreifen/  In diesem Modell können Sie sich direkt an eine Privatpraxis wenden.

Angehörige von Berufsgenossenschaften

Die Kosten werden erstattet, wenn die Psychotherapie aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig ist. Hierfür fordern Sie vor dem Beginn der Psychotherapie Antragsformulare bei ihrer Genossenschaft an.

Bundesbahnbeamte

Über die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) gibt es die Möglichkeit in einer Privatpraxis eine Behandlung durchzuführen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen der KVB um das Verfahren abzuklären https://www.kvb.bund.de/DE/Startseite.html

Postbeamte

Die Postbeamtenkrankenkasse hat eine gut zusammengestellte Beschreibung auf ihrer Website zur Verfügung gestellt. Postbeamte können sich ebenso offiziell wie Bundespolizisten an eine Privatpraxis wenden.

 

 

1 ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich auch immer direkt bei ihren Kostenträgern. Ausführliche Informationen zu meinen Rahmenbedingungen können im persönlichen Gespräch geklärt werden.

 

2 Honorar für psychotherapeutische Behandlungen kann als Sonderausgabe nach §33 EStG in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vielleicht muss die finanzielle Belastung und die Überschreitung eines unzumutbaren Grenzwerts bestätigt werden. Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html Es kann eine Überprüfung von Amts wegen oder durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen notwendig werden.

Quellen:

Zugriffe auf alle genannten Links am 27. und 28.04.2023.